- Sonderurlaub beantragen
- Wohnsitz ummelden
- Mietkaution zurück bekommen
Stressfrei umziehen!
Haben Sie schon an alles gedacht?
Wir denken für Sie mit: Die Checkliste für Ihren Wohnungswechsel
Die Beweggründe für einen Umzug sind so vielfältig wie die To-dos, die damit einhergehen. Wir haben einige nützliche Tipps zusammengetragen, damit Sie den Wohnungswechsel so entspannt wie möglich antreten können.
Die Checkliste für Ihren Umzug
Einiges sollten Sie bereits vor dem Umzug erledigen. Anderes hingegen hat Zeit bis zum Umzugstag oder kann danach erfolgen. Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen und kommen Sie entspannt in Ihren neuen vier Wänden an.
Daran sollten Sie unbedingt denken …
8 Wochen vor Umzug:
Sonderurlaub: Beantragen Sie rechtzeitig – also ca. 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Umzug – Ihren Sonderurlaub beim Arbeitgeber.
Versicherungscheck: Brauchen Sie neue Versicherungen? Müssen Versicherungen umgeschrieben werden? Manche Tarife werden zum Beispiel nach Wohnumgebung kalkuliert oder sind nach Wohnungsgröße gestaffelt.
Nützliche Versicherungen
- Private Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- MietkautionsBürgschaft
Telefon- bzw. Internet-Anbieter: Teilen Sie Ihren Umzug online Ihrem Anbieter mit und prüfen Sie, ob der Service auch am neuen Wohnort gegeben ist.
3 Wochen vor Umzug:
Zeit zum Ausmisten: Was muss mit, was kann weg?
Sortieren und einpacken: Stellen Sie Umzugskartons bereit und packen Sie gegebenenfalls erste Kisten.
Halteverbotsschilder: Beantragen Sie bei Bedarf beim Straßenverkehrsamt eine Sondergenehmigung, damit am Tag des Umzugs Parkraum vor der Wohnung abgesperrt werden darf – sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung.
Am Tag des Umzugs:
Umzugskartons: Deklarieren Sie zwei Kartons mit „wichtig“ und packen Sie aus jedem Raum dringliche Gegenstände, wie zum Beispiel wichtige Papiere, Geschirr für die ersten Tage, Bettwäsche etc., ein.
Verpflegung: Nicht vergessen: Stellen Sie in Ihrer neuen Wohnung den ein oder anderen Snack und Getränke bereit.
Wohlfühlen – Stress verringern: Gehen Sie im Voraus gedanklich alle nötigen Schritte durch und notieren Sie sich gegebenenfalls Eckpunkte.
Strom und Gas: Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und notieren diese zur Information an Ihre Anbieter.
Übergabe des Wohnungsschlüssels: Im Übergabeprotokoll festzuhalten sind: Zählerstände von Wasser, Strom und Gas. Begutachtung aller Räume und Feststellung eventueller Mängel. Die Übergabe wird von Mieter und Vermieter unterzeichnet und liegt beiden Seiten vor.
Nach dem Umzug:
Nachsendeauftrag: Hinterlegen Sie bei Lieferdiensten, Versicherungen und gegebenenfalls Elterngeldstelle etc. die neue Adresse. Legen Sie zudem bestenfalls bei der Post einen Nachsendeauftrag auf Ihre neue Anschrift an. Vielleicht gibt es auch eine Paketstation ganz in der Nähe Ihrer neuen Wohnung? So entgeht Ihnen kein Brief und kein Paket.
BAföG-Amt und Finanzamt: Teilen Sie Ihre neue Adresse mit (genügt per Mail).
Krippe, Kita, Arbeitgeber, Vereine etc.: Informieren Sie schnellstmöglich über Ihren Umzug und die neue Anschrift.
Arbeitsagentur: Bei Arbeitslosen und Arbeitssuchenden gilt es, sich unverzüglich mit der neuen Adresse zu melden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Personalausweis / Einwohnermeldeamt: Ihre neue Anschrift müssen Sie innerhalb von 14 Tage nach dem Umzug mitteilen.
Bank: Übermitteln Sie Ihren Umzug über den Umzugsservice (sofern vorhanden) oder über eine Mitteilung an Ihren Berater.
Rundfunkbeitrag: Passen Sie Ihre Anschrift einfach online unter Der Rundfunkbeitrag - Daten ändern an.
Versicherungen: Oftmals können Sie Ihre über Ihren Berater, Apps oder per Mail Ihre neue Anschrift angeben.
Was ist ein gesetzlicher Sonderurlaub?
Als gesetzlicher Sonderurlaub wird eine bezahlte Freistellung von der Arbeit bezeichnet. In Ausnahmefällen dürfen Angestellte sich also freinehmen, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird.
Solche Fälle sind beispielsweise:
- Geburten
- Todesfälle naher Verwandter
- Umzüge
- Hochzeiten
- Arztbesuche, wenn die Behandlung nur während der Arbeitszeit möglich ist
- Pflege oder Betreuung eines erkrankten Kindes
Voraussetzungen für 1 Tag Sonderurlaub
- Der Umzug muss während der Arbeitszeit stattfinden
- Der Umzug hängt direkt mit ihrem Beruf zusammen
Allgemeine Informationen zur Mietkaution
Grundsätzlich gilt: Vermieter dürfen eine Zahlung im Sinne einer Mietkaution fordern. Diese darf nicht höher als drei Monatskaltmieten sein.
Beispiel: Sie zahlen 600 Euro netto zuzüglich 250 Euro Nebenkosten – dann darf die verlangte Kaution nicht mehr als 1.800 Euro (3 x 600 Euro) betragen.
Zahlungsfrist des Mieters
Mit Beginn des Mietverhältnisses ist auch die Mietkaution fällig. Der Zeitpunkt ist im Mietvertrag festgelegt.
Der Mieter kann die Mietkaution als Einmalzahlung begleichen, hat nach §551 Abs. 2 des BGB allerdings auch das Recht auf Ratenzahlung.
Die 1. Kautionsrate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Die 2. Rate ist mit der zweiten Monatsmiete fällig.
Die 3. Rate wird mit der dritten Monatsmiete fällig.
Rückzahlung Mietkaution
Mieter haben am Ende des Mietverhältnisses prinzipiell Anspruch auf die Kaution – es sei denn, der Vermieter macht wegen Schäden an der Mietsache nicht berechtigte Ansprüche Ihnen gegenüber geltend. Dabei gilt:
- Geht es an die Erstattung der Mietkaution, ist eine Auszahlung inklusive Zinsen verpflichtend.
- Die Zinserträge, die sich im Laufe des Mietzeitraums angespart haben, gehen vollständig an die Mieter.
- Aufgrund der aktuellen Lage gibt es auf Mietkautionen nur niedrige Zinsen, weshalb sich für die Mieter am Ende lediglich eine geringe oder gar keine Rendite ergibt.
So sparen Sie hohe Kosten beim Umzug
Bei all den bestehenden Regularien zur Mietkaution, kann einem das Thema ganz schnell über den Kopf wachsen - von den hohen Kosten zum Mietbeginn mal ganz abgesehen.
Daher unser exklusiver Spartipp: Sparen Sie sich ganz einfach die Mietkaution!
Gemeinsam mit unserem starken Partner der R+V Versicherung bieten wir Ihnen die MietkautionsBürgschaft an - für neue genauso wie für bestehende Mietverhältnisse.
Ihr Vorteil:
Statt der hohen Gesamtkautionssumme zahlen Sie nur einen geringen monatlichen (oder jährlichen) Beitrag. Die Mietkaution gibt es statt einmalig 1.000 Euro für nur 4,17 Euro* pro Monat.
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*Berechnungsgrundlage: 50 Euro/ jährlich, Kautionssumme 1.000 Euro Zahlweise jährlich