Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 08. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000,00 EUR die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Aussagekräftige Belege können laut BaFin sein:
- ein aktueller Kontoauszug, aus dem eine frühere Auszahlung hervorgeht,
- Auszahlungsbelege von weiteren Banken,
- Sparbücher, aus denen eine frühere Auszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. aus Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen,
- vom Nachlassgericht eröffnete, letztwillige Verfügungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000,00 EUR künftig nur noch bei Vorlage dementsprechender Nachweise entgegennehmen dürfen.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten von mehr als 10.000,00 EUR bitten wir Sie, uns einen entsprechenden Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namens, des Datums der Einzahlung sowie der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Vielen Dank.
Ihre VR Bank Mittlere Oberpfalz eG